Herr L. aus Saarbrücken:
Teilnehmer„Das gezielte Lernen in einer angenehmen Atmosphäre, eine persönliche und individuelle Förderung durch kompetente Dozenten ermöglichte mir einen perfekten Einstieg in die Arbeitswelt“
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Standort | Start- termin |
Nummer |
---|---|---|
Dortmund | 22.01.2018 | 333/150/16 |
Frankfurt am Main | 02.01.2018 | 419/478/16 |
München | 04.06.2018 | 843/1193/15 |
Arbeitsrecht mit den Themen nach § 4 und § 10 Fachanwaltsordnung
Zielsetzung:
Weiterbildung aus der Praxis für die Praxis bedeutet, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern die speziellen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themengebiete praxisorientiert darzustellen, die von Juristen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend erwartet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung sind die Teilnehmer/innen in der Lage, in kürzester Einarbeitungszeit Aufgaben in wirtschaftsrechtlich oder steuerrechtlich orientierten Kanzleien sowie in Unternehmensberatungen, Versicherungen und in der Industrie zu übernehmen. Die Qualifizierung beinhaltet jeweils für den Bereich Steuerrecht, Arbeitsrecht sowie Handels und Gesellschaftsrecht die entsprechenden Stoffgebiete, die die Fachanwaltsordnung vorschreibt
Dauer:
Die Qualifizierung dauert regelmäßig drei Unterrichtsmonate. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Dozenten:
Neben den angestellten SWA-Dozenten werden insbesondere Berufsangehörige, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer als freie Mitarbeiter eingesetzt.
Bewertung:
Nach jedem Unterrichtsthema wird ein schriftlicher Leistungsnachweis in Form einer Klausur erbracht, der durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert wird. Die Teilnehmer/innen sind somit in der Lage, permanent die hinzugewonnene Qualifikation ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Teilnahmebescheinigungen werden in einem detaillierten Abschlusszeugnis zusammengefasst.
Finanzierung:
Eine 100%ige Übernahme der Kosten durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die optierende Kommune ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Recht auf Kündigung, z.B. durch Aufnahme einer Tätigkeit, besteht jederzeit, ohne dass für die Teilnehmer/innen Kosten entstehen.
Standort | Start- termin |
Nummer |
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Frankfurt am Main | auf Anfrage | 419/163/15 |
München | 04.06.2018 | 843/1193/15 |
Handels- und Gesellschaftsrecht mit den Themen nach § 4 und 14i Fachanwaltsordnung
Zielsetzung:
Weiterbildung aus der Praxis für die Praxis: Der Erwerb der theoretischen Voraussetzungen für den Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht ist hier möglich (identisch mit Modul II / Gesellschaftsrecht aus dem Kurs „Wirtschaftsrecht“ ).
Beginn:
Laufender Einstieg möglich
Dauer:
Die Qualifizierung dauert sechs Unterrichtsmonate. Der Unterricht findet ganztags von Montag bis Freitag statt.
Dozenten:
Neben den angestellten SWA-Dozenten werden insbesondere Berufsangehörige, also Rechtsanwälte als freie Mitarbeiter eingesetzt.
Bewertung:
Nach jedem Unterrichtsabschnitt wird ein schriftlicher Leistungsnachweis in Form einer Klausur erbracht, der durch eine qualifizierende Teilnahmebescheinigung dokumentiert wird. Ebenso erhält jede/r Teilnehmer/in bei Bestehen der Klausuren eine gesonderte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer.
Finanzierung:
Eine 100%ige Übernahme der Kosten durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die optierende Kommune ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Recht auf Kündigung, z.B. durch Aufnahme einer Tätigkeit, besteht jederzeit, ohne dass für die Teilnehmer/innen Kosten entstehen.
Standort | Start- termin |
Nummer |
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München | 12.03.2018 | 843/1193/15 |
Steuerrecht mit den Themen nach § 4 und § 9 Fachanwaltsordnung
Zielsetzung:
Weiterbildung aus der Praxis für die Praxis bedeutet, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern die speziellen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themengebiete praxisorientiert darzustellen, die von Juristen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend erwartet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung sind die Teilnehmer/innen in der Lage, in kürzester Einarbeitungszeit Aufgaben in wirtschaftsrechtlich oder steuerrechtlich orientierten Kanzleien sowie in Unternehmensberatungen, Versicherungen und in der Industrie zu übernehmen. Die Qualifizierung beinhaltet jeweils für den Bereich Steuerrecht, Arbeitsrecht sowie Handels und Gesellschaftsrecht die entsprechenden Stoffgebiete, die die Fachanwaltsordnung vorschreibt.
Dauer:
Die Qualifizierung dauert regelmäßig drei Unterrichtsmonate. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Dozenten:
Neben den angestellten SWA-Dozenten werden insbesondere Berufsangehörige, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer als freie Mitarbeiter eingesetzt.
Bewertung:
Nach jedem Unterrichtsthema wird ein schriftlicher Leistungsnachweis in Form einer Klausur erbracht, der durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert wird. Die Teilnehmer/innen sind somit in der Lage, permanent die hinzugewonnene Qualifikation ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Finanzierung:
Die Übernahme der Kosten nach SGB II oder III durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die optierende Kommune ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins vorliegen. Bei Aufnahme einer Tätigkeit kann das Seminar jederzeit gekündigt werden, ohne dass dem/der Teilnehmer/in hieraus Kosten entstehen.
Standort | Start- termin |
Nummer |
---|---|---|
Frankfurt am Main | 02.01.2018 | 419/163/15 |
München | 04.06.2018 | 843/1193/15 |
Wirtschaftsrecht
Zielsetzung:
Weiterbildung aus der Praxis für die Praxis bedeutet, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern die speziellen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themengebiete praxisorientiert darzustellen, die von Juristen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend erwartet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung sind die Teilnehmer in der Lage, in kürzester Einarbeitungszeit Aufgaben in wirtschaftsrechtlich oder steuerrechtlich orientierten Kanzleien sowie in Unternehmensberatungen, Versicherungen und in der Industrie zu übernehmen. Die Qualifizierung beinhaltet jeweils für den Bereich Steuerrecht, Arbeitsrecht sowie Handels und Gesellschaftsrecht die entsprechenden Stoffgebiete, die die Fachanwaltsordnung vorschreibt.
Dauer:
Die Qualifizierung dauert regelmäßig sechs Unterrichtsmonate. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Dozenten:
Neben den angestellten SWA-Dozenten werden insbesondere Berufsangehörige, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer als freie Mitarbeiter eingesetzt.
Bewertung:
Nach jedem Unterrichtsthema wird ein schriftlicher Leistungsnachweis in Form einer Klausur erbracht, der durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert wird. Die Teilnehmer/in sind somit in der Lage, permanent die hinzugewonnene Qualifikation ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Finanzierung:
Die Übernahme der Kosten nach SGB II oder III durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die optierende Kommune ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins vorliegen. Bei Aufnahme einer Tätigkeit kann das Seminar jederzeit gekündigt werden, ohne dass dem Teilnehmer hieraus Kosten entstehen.
Standort | Start- termin |
Nummer |
---|---|---|
Frankfurt am Main | auf Anfrage | 419/163/15 |
München | 04.06.2018 | 843/1193/15 |
Steuerrecht mit den Themen nach § 4 und § 9 Fachanwaltsordnung
Zielsetzung:
Weiterbildung aus der Praxis für die Praxis bedeutet, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern die speziellen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themengebiete praxisorientiert darzustellen, die von Juristen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend erwartet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung sind die Teilnehmer/innen in der Lage, in kürzester Einarbeitungszeit Aufgaben in wirtschaftsrechtlich oder steuerrechtlich orientierten Kanzleien sowie in Unternehmensberatungen, Versicherungen und in der Industrie zu übernehmen. Die Qualifizierung beinhaltet jeweils für den Bereich Steuerrecht, Arbeitsrecht sowie Handels und Gesellschaftsrecht die entsprechenden Stoffgebiete, die die Fachanwaltsordnung vorschreibt.
Dauer:
Die Qualifizierung dauert regelmäßig drei Unterrichtsmonate. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Dozenten:
Neben den angestellten SWA-Dozenten werden insbesondere Berufsangehörige, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer als freie Mitarbeiter eingesetzt.
Bewertung:
Nach jedem Unterrichtsthema wird ein schriftlicher Leistungsnachweis in Form einer Klausur erbracht, der durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert wird. Die Teilnehmer/innen sind somit in der Lage, permanent die hinzugewonnene Qualifikation ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Finanzierung:
Die Übernahme der Kosten nach SGB II oder III durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die optierende Kommune ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins vorliegen. Bei Aufnahme einer Tätigkeit kann das Seminar jederzeit gekündigt werden, ohne dass dem/der Teilnehmer/in hieraus Kosten entstehen.
Standort | Start- termin |
Nummer |
---|---|---|
Bielefeld | 19.02.2018 | 317 |
Osnabrück | 19.02.2018 | 264 |
Wirtschaftsrecht mit Personalmanagement
Zielsetzung:
Weiterbildung aus der Praxis für die Praxis bedeutet, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten,Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern die speziellen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themengebiete praxisorientiert darzustellen, die von Juristen auf dem Arbeitsmarkt zunehmend erwartet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung sind die Teilnehmer/innen in der Lage, in kürzester Einarbeitungszeit Aufgaben in wirtschaftsrechtlich, sowie steuerrechtlich orientierten Kanzleien als auch in Unternehmensberatungen,Versicherungen oder aber auch im Personalbereich der Industrie zu übernehmen. Die Qualifizierung beinhaltet jeweils für den Bereich Steuerrecht und Arbeitsrecht die entsprechenden Stoffgebiete, die die Fachanwaltsordnung vorschreibt.
Beginn:
Individueller Einstieg möglich
Dauer:
Die Qualifizierung dauert regelmäßig sechs Unterrichtsmonate (1080 UE). Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Maximale Teilnehmerzahl 25.
Dozenten:
Neben den angestellten SWA-Dozenten werden insbesondere Berufsangehörige, also Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer als freie Mitarbeiter eingesetzt.
Bewertung:
Nach jedem Unterrichtsthema wird ein schriftlicher Leistungsnachweis in Form einer Klausur erbracht, der durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert wird. Die Teilnehmer/innen sind somit in der Lage, permanent die hinzugewonnene Qualifikation ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Finanzierung:
Die Übernahme der Kosten nach SGB II oder III durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die optierende Kommune ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins vorliegen. Bei Aufnahme einer Tätigkeit kann das Seminar jederzeit gekündigt werden, ohne dass dem/der Teilnehmer/in hieraus Kosten entstehen.